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Wir betreuen

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, bei denen aufgrund von unterschiedlichen individuellen Problemen in der Herkunftsfamilie eine Unterbringung in einer stationären Jugendhilfe Einrichtung erforderlich ist.

Betreuung in Höperhöfen
Die Kinder- und Jugendhilfe Höperhöfen GmbH bietet vollstationäre Hilfen entsprechend den § 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung in den Formen:
  • § 34 Heimerziehung in Wohngruppen und Verselbständigungsgruppen;

  • § 41 Hilfe für junge Volljährige i. V. m. § 34 SGB VIII Heimerziehung in Wohngruppen, Verselbständigungsbereichen und Einzelwohnungen

Individuelle Sonderleistungen

Ergänzend zu unserem regulären Leistungsangebot können im Rahmen des Aufnahmeverfahrens, im Verlauf oder zum Ende des Hilfeerbringungsprozesses individuelle Sonderleistungen angeboten werden. Hierzu gehören: Hilfen zur schulischen Integration, sozialpädagogische Einzelhilfen sowie Hilfen in Form einer ambulanten Nachbetreuung auf der Basis von Fachleistungsstunden im Rahmen des § 30 SGB VIII, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer und des § 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung.

Organisationsstruktur

Wir bieten unser Leistungsangebot an zwei unterschiedlichen Standorten an. Unsere zentrale Geschäftsstelle liegt in direkter räumlicher Nähe zu unserem Stammhaus in Höperhöfen. Die Standorte befinden sich zwischen den beiden Großstädten Bremen und Hamburg in ländlichen Gegenden im Bereich des Landkreises Rotenburg (Wümme) und des Landkreises Stade. Die vorgehaltenen 28 Plätze in unseren stationären Teileinrichtungen verteilen sich wie folgt auf unsere Häuser:

  • Haus Höperhöfen: 10 Plätze in der Wohngruppe und 4 Plätze im Verselbständigungsbereich
  • Haus Wangersen: 10 Plätze in der Wohngruppe und 4 Plätze im Verselbständigungsbereich

Unseren Teams in den beiden Häusern steht jeweils eine/ein Hausleiterin/Hausleiter vor.

Die Rahmenbedingungen von Seiten der zentralen Geschäftsstelle werden durch unsere Geschäftsführerin, unseren pädagogischen Leiter und das Verwaltungsteam gewährleistet. Die übergeordneten Dienste sind verantwortlich für die Definition und die Einhaltung der Ziele des Trägers. Daneben sind sie federführend für das Aufnahmeverfahren verantwortlich und unterstützen unsere Teams durch regelmäßige pädagogische, bei Bedarf auch psychologische Fach- und Fallberatungen und Einzelfallhilfen. 

Grundsätzliches Selbstverständnis / Leitbild / Qualitätsversprechen

Ende der 70-iger Jahre entwickelte sich initiert durch die Reform der Heimerziehung die Jugendhilfeeinrichtung Höperhöfen, die sich fortlaufend weiterentwickelte und in ihrer jetzigen Form der Trägerschaft der Kinder- und Jugendhilfe Höperhöfen GmbH seit 2004 besteht.

Das Jugendamt als Auftraggeber der Hilfen zur Erziehung delegiert und organisiert den Hilfeprozess. Wir verpflichten uns, den vereinbarten Hilfeplan umzusetzen. Wir denken systemisch, verfügen über sozialpädagogische und familientherapeutische Kompetenz, handeln ressourcen- und lösungsorientiert und schätzen die interdisziplinäre Kooperation mit allen am Hilfeprozess Beteiligten.

Um eine Rückführung des Kindes/ des Jugendlichen in die Familie oder dessen Verselbständigung zu erreichen, bieten wir diesen einen Entwicklungsraum, der Ressourcen sichtbar macht, Entwicklungsschritte nachholen und neue Handlungsmuster erproben lässt. In einer Erziehungspartnerschaft mit den Eltern stärken wir deren Erziehungskompetenz und Verständnis für den Bedarf ihrer Kinder. In der Kooperation mit Schulen und anderen für den Hilfeverlauf wichtigen PartnerInnen sorgen wir für die nötige Kommunikation und Abstimmung der Interventionen.
  • Leitbild
    „Jeder Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ (§ 1 (1) SGB VIII)
  • Qualitätsversprechen
Die MitarbeiterInnen der Kinder- und Jugendhilfe Höperhöfen GmbH fördern die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen individuell ressourcen-, ziel- und lösungsorientiert, um ihnen ein Höchstmaß an Kompetenz und sozialer Integration zu ermöglichen.

Dazu entwickeln sie ihre sozialpädagogische und familientherapeutische Kompetenz stetig weiter, beziehen systemisch denkend und handelnd die Eltern möglichst als ErziehungspartnerInnen in diesen Prozess ein und stellen durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit allen am Hilfeprozess Beteiligten sicher, dass das Hilfekonzept gemeinsam verwirklicht wird. Die schulische / berufliche Förderung und bei Bedarf die Sicherstellung ergänzender therapeutischer Angebote sind zentrale Ziele aller Einrichtungen im Verbund.

Kontinuität, Wertschätzung, Transparenz und Beteiligung ermöglichen den Kindern/ Jugendlichen über eine verbesserte Selbstwahrnehmung und die Stärkung ihrer Selbstverantwortung die nötigen Entwicklungsschritte.

Personenkreis/ Zielgruppe:

In der Wohngruppe werden Kinder und Jugendliche ab dem schulpflichtigen Alter aufgenommen, während in unseren Verselbständigungsbereichen Jugendliche leben, die das 16. Lebensjahr abgeschlossen haben.

Aufnahme- und Ausschlusskriterien:

Wir nehmen Kinder und Jugendliche auf, bei denen im Rahmen der Bedarfsermittlung durch das Jugendamt eine stationäre Hilfe indiziert wurde und die Kooperationsbereitschaft aller Beteiligten gegeben ist.

Zielgruppe:

Kinder und Jugendliche aus schwierigen familiären Beziehungen mit Verhaltensauffälligkeiten im sozialen, emotionalen, kognitiven und/ oder lebenspraktischen Bereich. Im Besonderen ist die Wohngruppe geeignet für Kinder und Jugendliche mit:
  • Entwicklungsdefiziten wie Entwicklungsverzögerungen oder Entwicklungseinschränkungen hinsichtlich der motorischen, emotionalen, kognitiven und lebenspraktischen Fähigkeiten
  • Störungen im Sozialverhalten
  • besondere schulische Schwierigkeiten
  • Störungen im Umfeld kinder- und jugendpsychiatrischer Krankheitsbilder
Allgemeine mit der Leistung verbundene Ziele

Leitziel gemäß des Kinder- und Jugendhilfegesetzes

Unser Ziel in der Kinder- und Jugendhilfe Höperhöfen GmbH ist es, Menschen in ihrem Erfahrungsraum unter Berücksichtigung der für sie verfügbaren Ressourcen zu unterstützen. Durch die von uns angebotenen Leistungsbereiche sollen sie Unterstützung zur Selbsthilfe und zur Lebensbewältigung erfahren.

Als Grundlage hierfür orientieren wir uns an der fundierten Ausrichtung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Dem entsprechend sehen wir die von uns angebotenen Leistungsbereiche als kooperative Prozesse mit Mitsprache- und Gestaltungsmöglichkeiten aller Beteiligten.

Leitziel bezogen auf die Zielgruppe

Mit unserem Angebot der stationären Erziehungshilfe in Form der Heimerziehung in einer Wohngruppe mit angeschlossenem Verselbständigungsbereich sollen die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch die Verbindung von Alltagsleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung gefördert werden.

Zum Wohl der durch uns betreuten Kinder und Jugendlichen wirken wir auf eine Zusammenarbeit mit den Eltern und der Herkunftsfamilie hin. Wir sind bestrebt durch Beratung und Unterstützung die Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie so zu verbessern, dass sie das Kind oder den Jugendlichen wieder selbst erziehen können. Dies geschieht durch eine enge Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem in Form von Eltern- und Familiengesprächen und auf Grundlage der im Rahmen der Hilfeplanung entwickelten sozialpädagogischen Interventionsstrategien.

Wenn möglich, wird eine Rückführung vorbereitet, in dem sich die Herkunftsfamilie auf die Bedürfnislage des Kindes oder des Jugendlichen einstellen kann. Ist eine nachhaltige Verbesserung in der Herkunftsfamilie im Hinblick auf die Entwicklung des Kindes und Jugendlichen in einem vertretbaren Zeitraum nicht zu erreichen, so soll mit allen beteiligten Personen eine andere, dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche und auf Dauer angelegte Lebensperspektive, erarbeitet werden.

Fachliche Ausrichtung der Leistung und angewandte Methodik

Fachliche Ausrichtung:
Die pädagogische Arbeit orientiert sich am systemischen und ganzheitlichen Ansatz und ist lösungs-, ressourcen- und zukunftsorientiert. Dabei gilt es die Hilfe individuell auszurichten.
Angewandte Methodik: 
Im pädagogischen Alltag und im Rahmen der Elternarbeit nutzen wir Methoden der Sozialarbeit und Sozialpädagogik, die wir individuell und situativ angemessen einsetzen. Diese Methoden sind ebenfalls dazu geeignet, unsere Zielerreichung zu überprüfen und anzupassen. Dabei geht es darum, diese dynamischen Prozesse als Grundlage für sozialpädagogische Interventionsstrategien zu nutzen.
Exemplarisch zu nennen sind:
  • Gewährleistung transparenter, verlässlicher Strukturen und Regeln zur Herstellung eines subjektiven Sicherheitsgefühls
  • Partnerschaftlich, demokratischer Erziehungsstil
  • Bezugsbetreuung
  • Systemische Therapie und Beratung
  • Ressourcenorientiertes Arbeiten
  • Modellernen
  • Rituale
  • Verstärkerprinzipien
  • Vertragstechniken
  • Spiegeln
  • Gesprächsangebote, Reflexionsgespräche (z.B. Tagesreflexion, Tagebuch)
  • Unterstützung/ Begleitung im Alltag, um Lernerfolge/ Erfolgserlebnisse zu ermöglichen
  • Integration in alltägliche Abläufe
  • Begleitung/ Förderung im schulischen Bereich
Weitere wichtige Methoden sind Gruppenarbeit (Lernen in der Gruppe), Einzelbetreuung und Beratung, Vermittlung von weiterführenden Hilfen, Konfliktmoderation, Familienarbeit, soziale Beziehungsarbeit und Erlebnispädagogik.

Hilfeplanung

Der Hilfeerbringungsprozess basiert auf dem gemäß § 36 SGB VIII erstellten Hilfeplan, der federführend vom Jugendamt unter Beteiligung der Kinder/ Jugendlichen und deren Eltern bzw. des Herkunftssystems vor Beginn der Maßnahme erstellt wurde. Das Ergebnis dieses kooperativen Hilfeplanungsprozesses stellt den Arbeitsauftrag für unsere Einrichtung dar.

Die Hilfeplanfortschreibung findet in festgelegten Abständen in Kooperation mit der Fachkraft des Jugendamtes, den sorgeberechtigten Eltern, dem Kind/ Jugendlichem sowie den Bezugsbetreuern und der Hausleitung statt. Zu Beginn der Maßnahme und bei Bedarf nimmt ebenfalls die pädagogische Leitung an den Hilfeplangesprächen teil. Nach Vorgabe der Jugendämter erfolgt unsere Berichtserstellung. Diese Verlaufsberichte dienen als Gesprächsgrundlage und werden vorher allen Beteiligten bekannt gemacht.

In Kooperation mit dem Kind/ Jugendlichen, in Verantwortung des Bezugsbetreuers und der pädagogischen Leitung sowie ggf. des externen psychologischen Dienstes werden die Ziele der Hilfeplanung so formuliert, dass diese verständlich und kleinschrittig in den Alltag übertragen werden können. Im Rahmen der wöchentlichen Fallbesprechungen des Betreuerteams sowie in der Kommunikation zwischen Bezugsbetreuer und Kind/ Jugendlichen werden die Betreuungsplanungen überprüft und bei Bedarf auf veränderte Entwicklungen abgestimmt.
Kinder und Jugendhilfe Höperhöfen GmbH
„Jeder Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit.“
(Leitbild Kinder und Jugendhilfe Höperhöfen, Quelle: SGB VIII)

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